Seenotsignalmittel – Feuerwerk für den Notfall

Seenotsignalmittel - Feuerwerk für den Notfall an Bord

Segler sind Trendsetter – zumindest beim Thema Seenotsignalmittel. Lange bevor es in Deutschland üblich wurde, jedwede Fete mit einem Höllenfeuerwerk zu krönen und sich mittels Schusswaffen vor potentiellen Feinden zu schützen, statteten sich Segler schon mit Leuchtraketen, Rauchtöpfen und -fackeln aus und sind Besitzer des “Kleinen Waffenscheins“. Diesen kompromittierenden Erlaubnisschein benötigt man, um Signalmittel mit Schusswaffeneigenschaften legal von A nach B transportieren zu dürfen. Jedenfalls hatte ich ein schlechtes Gewissen, mit meinem Antrag auf Ausstellung des Kleinen Waffenscheins einen statistikverfälschenden Beitrag an der zunehmenden privaten Bewaffnung geleistet zu haben.

Zum Erwerb von Leuchtraketen und Co benötigt man als Skipper dann noch den sogenannten Pyroschein, der als eine Art Befähigungsnachweis gilt. Mit einem Tag Auswendiglernen hielt sich der Aufwand zur Erlangung des Papiers in Grenzen und die praktischen Übungen waren so dumm nicht.

Mitsegelnde Gäste an Bord von Lütt Matten müssen natürlich nicht über all diese Gesetzeshürden springen, sondern werden von mir im Rahmen der obligaten Sicherheitseinweisungen nur über den Gebrauch der Seenotsignalmittel informiert. Denn im Notfall darf jedes Crewmitglied Feuerwerker sein, natürlich nur auf Anweisung des Skippers, analog zur Bedienung der Funke. Wer mag, kann sich zum Thema das neunte Erklärbärvideo “reinziehen“. Viel Spaß und Seht ihr das?

Ahoi

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